ID #1001

Werde ich Domain-Inhaber der beantragten Domain ?

Ja, Sie werden als Domain-Inhaber (Holder) eingetragen und haben somit alle Rechte an der beantragten Domain.

Hinweis: Um den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der DENIC zu entsprechen, muss der administrative Kontakt der Domain ( admin-c ) in Deutschland ansässig sein.

Die Veröffentlichung der Inhaberdaten in den Whois-Servern der jeweiligen NICs ist zwingende Voraussetzung für die Registrierung einer Domain. Sie sind als Domaininhaber z.B. auch verantwortlich für die Verletzung von Rechten Dritter (z.B.Markenschutzrechte). Sie können also keine Domain besitzen und "inkognito" bleiben. Ein Eintrag beim zuständigen NIC und dem zuständigen Whois-Server ist in etwa vergleichbar mit einem Eintrag im Handelsregister.

Die Registrierungsbedingungen der DENIC können Sie hier nachlesen:
DENIC Domainbedingungen

Tags: Domain, Inhaber

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