Gemäß § 35 Abs. 3a BDSG tritt an die Stelle einer Löschung eine Sperrung, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen der Daten eingehalten werden müssen. Da die Aufbewahrungsfrist der Rechnungen 10 Jahre beträgt, dürfen die Daten nicht gelöscht werden, sondern werden gesperrt.
Wir können Ihre Daten lediglich nach BDSG sperren, da Sie aufgrund einer Bestellung einen Vertrag mit uns eingegangen sind.
Eine Sperre der Daten impliziert die Löschung aller Daten, die nicht vertragsrelevant sind.